Der Kirchengemeinderat
Ein spannendes und umfangreiches Aufgabenfeld haben die Mitglieder des Kirchengemeinderates (kurz: KGR) zu bewältigen. Für alle Belange der Kirchengemeinde trifft der KGR die grundlegenden Entscheidungen: Bei Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen, für die Gebäude, für die Kindertagesstätte, für den Friedhof und für alles, was sonst noch zur Kirchengemeinde dazu gehört. Für angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der KGR Arbeitgeber, über alle Gebäude der Gemeinde hat er zu wachen und – nicht zuletzt – den Haushalt mit Ausgaben und Einnahmen zu beschließen. Er berät, wie sich die Kirchengemeinde entwickeln soll, wo Schwerpunkte gesetzt oder wo eingespart werden soll.