Energiesparmaßnahmen für öffentliche Gebäude und Denkmäler Beleuchtung der St. Johanniskirche

Winterling Copyright: Foto: epd bild

 

Seit dem 01.09.2022 gilt die Bundesverordnung zum Thema Energiesparmaßnahmen.

Öffentliche Gebäude und Denkmäler dürfen nur noch zu bestimmten Anlässen angeleuchtet werden.

Die Kirche ist noch immer da, nur nicht mehr erleuchtet. Wir alle müssen sparen und schauen,

wie wir gut und gesund durch diesen Winter kommen.

 

Zu besonderen Feiertagen wird die Kirche weiterhin angeleuchtet.

 

Wir als Kirche bleiben ansprechbar!

Wenn Sie mit jemandem sprechen möchten, dann melden Sie sich gerne im Kirchenbüro  (Tel.: 04508-420).

Herzliche Grüße,

Der Kirchengemeinderat